Rechtsprechung
BFH, 02.03.2009 - III B 4/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zählkindvorteil durch Stiefkind nur bei dessen Haushaltsaufnahme; Keine notwendige Beiladung des Ehegatten bei Klage des Stiefelternteils
- IWW
- Judicialis
EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 64 Abs. 2 S. 2; ; GG Art. 6; ; FGO § 60 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Steuerpflichtigen auf Zahlung von Kindergeld für ein Kind seines Ehegatten; Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung
- datenbank.nwb.de
Haushaltsaufnahme eines Kindes als Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Stiefkindes als Zählkind; keine notwendige Beiladung des Ehegatten bei Klage des Stiefelternteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kindergeld - Zählkindervorteil durch Stiefkind - richtige Gestaltung wählen!
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.11.2006 - 14 K 4698/05
- BFH, 02.03.2009 - III B 4/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1
- FamRZ 2009, 1141
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00
Kindergeld: mehrere Berechtigte
Auszug aus BFH, 02.03.2009 - III B 4/07
Diese Auswirkung steht nicht in einem ausreichenden sachlogischen und verfahrensrechtlichen Zusammenhang mit der Ablehnung des Zählkind-Vorteils gegenüber der Klägerin, sondern ist Folge von der durch die Klägerin und ihren Ehemann gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG getroffenen Bestimmung des für die Kindergeldzahlung berechtigten Elternteils (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934 zum Streit zur Klärung der Konkurrenzsituation des § 64 EStG, in dem ebenfalls eine notwendige Beiladung verneint wird).
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
Diese gesetzliche Bestimmung räumt dem Stiefelternteil einen Kindergeldanspruch ein, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass durch die Aufnahme in den Haushalt des Berechtigten eine einem leiblichen Kind vergleichbare Unterhaltssituation entsteht (vgl. BFH 2. März 2009 - III B 4/07 - Rn. 7).